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  • · Fachbeitrag · Familienentlastungsgesetz

    Familienentlastungsgesetz verabschiedet

    | Der Bundesrat hat am 23.11.2018 unter anderem dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend in 2019 in Kraft treten. |

     

    Mehr Kindergeld ab Juli 2019

    Ab Juli 2019 erhöht sich das Kindergeld um zehn EUR pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 EUR, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 EUR monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst. Er steigt ab 1.1.2019 und 1.1.2020 um jeweils 192 EUR.

     

    Grundfreibetrag wird erhöht

    Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9.000 EUR jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9.168 EUR an, 2020 dann auf 9.408 EUR. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.