· Nachricht · Familienentlastungsgesetz
Referentenentwurf zum Zweiten Familienentlastungsgesetz veröffentlicht
| In einem Gesetzesentwurf zum Zweiten Familienentlastungsgesetz wurde der Grundfreibetrag 2021 festgelegt. Er klettert von 9.408 EUR auf 9.696 EUR. Außerdem gibt es ab 2021 pro Kind 15 EUR mehr Kindergeld und die Kinderfreibeträge steigen von 7.812 EUR auf 8.388 EUR. |
Fundstelle
- Gesetzentwurf unter www.iww.de/s3953
Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 693 | ID 46757258