· Fachbeitrag · Ferienwohnung
Verkauf eines Ferienhauses: Erlös für das Mobiliar ist nicht steuerpflichtig
| Verkauft ein Mandant eine vermietete Ferienwohnung innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts zu versteuern. Was ist aber, wenn die Ferienwohnung mit teurem Mobiliar ausgestattet war? Der Gewinn für das Mobiliar ist nach einem aktuellen Urteil beim privaten Veräußerungsgeschäft tabu. |
PRAXISTIPP | Wichtig sind die Nachweise, welcher Kaufpreis auf das mitverkaufte Mobiliar entfällt. |
Grundsätze zum privaten Veräußerungsgeschäft
Beim Verkauf einer Immobilie liegt ein steuerlich relevantes privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Herstellung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Bei privaten Gegenständen gilt eine einjährige „Spekulationsfrist“. Das bedeutet: Werden private Gegenstände gekauft und innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, ist dieser Gewinn zu versteuern (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG).
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