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Corona-Prämie: Kann man sie mehrfach bekommen?
| Wenn Sie mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben, können Sie die Corona-Prämie für jedes Arbeitsverhältnis mit jeweils bis zu 1.500 EUR bekommen. |
Weder im BMF-Schreiben vom 9.4.2020 (Az. IV C 4 -S 2223/19/10003 :003, Abruf-Nr. 215310) noch in § 3 Nr. 11a EStG ist geregelt, dass ein Arbeitnehmer den steuerfreien Corona-Bonus nur einmal in Anspruch nehmen darf. Das bedeutet, dass die Corona-Prämie unter Berücksichtigung der übrigen Voraussetzungen pro Beschäftigungsverhältnis gezahlt werden kann (also mehrfach). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeit, Aushilfen/geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten, Geschäftsführer und/oder Vorstandsmitglieder handelt.
Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 946 | ID 46972925