· Fachbeitrag · Formularwesen
Neues Anmeldeformular für § 50a EStG
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat in seinem Online-Portal im Rahmen einer technischen Umstellung darauf hingewiesen, dass ein neues Formular für die Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG zur Verfügung gestellt wurde. |
Das BZSt weist zudem darauf hin, dass im ELSTER-Portal (EOP) ab sofort kein Formular mehr für den Steuerabzug nach § 50a EStG zur Verfügung steht. Für die Nutzung des BZStOnline-Portals (BOP) kann das bestehende ELSTER-Zertifikat weiterhin verwendet werden.
Für die Übermittlung einer Steueranmeldung nach § 50a EStG im BOP müssen Unternehmen ihre Steuernummer verwenden. Der Steuernummer ist jedoch zwingend der Buchstabe „A“ voranzustellen.
Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 46 | ID 49814052