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  • · Fachbeitrag · Formularwesen

    Neues Anmeldeformular für § 50a EStG

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat in seinem Online-Portal im Rahmen einer technischen Umstellung darauf hingewiesen, dass ein neues Formular für die Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG zur Verfügung gestellt wurde.

     

    Das BZSt weist zudem darauf hin, dass im ELSTER-Portal (EOP) ab sofort kein Formular mehr für den Steuerabzug nach § 50a EStG zur Verfügung steht. Für die Nutzung des BZStOnline-Portals (BOP) kann das bestehende ELSTER-Zertifikat weiterhin verwendet werden.

     

    Für die Übermittlung einer Steueranmeldung nach § 50a EStG im BOP müssen Unternehmen ihre Steuernummer verwenden. Der Steuernummer ist jedoch zwingend der Buchstabe „A“ voranzustellen.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 46 | ID 49814052

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