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  • 10.05.2019 · Fachbeitrag · Fristenkontrolle

    Wer einen elektronischen Fristenkalender führt, muss ihn zur Kontrolle ausdrucken

    | Bei der Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen. Unterbleibt eine derartige Kontrolle, so liegt ein Organisationsverschulden vor. |