10.05.2019 · Fachbeitrag · Fristenkontrolle
Wer einen elektronischen Fristenkalender führt, muss ihn zur Kontrolle ausdrucken
| Bei der Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen. Unterbleibt eine derartige Kontrolle, so liegt ein Organisationsverschulden vor. |
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