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  • · Nachricht · Gebührenordnung

    Bundesrat macht Weg frei für höhere Anwaltsgebühren

    | Der Bundesrat hat am 18.12.20 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt, die der Bundestag am 27.11.20 einstimmig beschlossen ‒ und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 6.11.20 umgesetzt hat. |

     

    Damit können in Kürze Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren steigen.

     

    Strukturelle und lineare Erhöhung

    Die Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung setzt sich zusammen aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes um 10 %. In sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Gebühren um weitere 10 %.

     

    Anpassung an wirtschaftliche Entwicklung

    Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls linear um 10 %. Die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer werden an die marktüblichen Honorare angepasst, die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt.

     

    Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten

    Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zum nächsten Monatsersten in Kraft treten - geplant ist dies für den 1.1.21.

     

    Stand: 18.12.2020

    Quelle: ID 47046744