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  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    70-Tage-Regelung für kurzfristige Beschäftigung soll bleiben

    | Die 70-Tage-Regelung für kurzfristig Beschäftigte soll nach dem Willen der Großen Koalition auch über den 31.12.2018 gelten. Es soll nicht zum 1.1.2019 zur 50-Tage-Regelung zurückgekehrt werden. |

     

    Beachten Sie | Die Regelung ist Teil des Qualifizierungschancengesetzes (Referentenentwurf, Abruf-Nr. 204456). Dieses hat das BMAS im September auf den Weg gebracht.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 837 | ID 45547655

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