· Nachricht · Gesetzesänderungen
70-Tage-Regelung für kurzfristige Beschäftigung soll bleiben
| Die 70-Tage-Regelung für kurzfristig Beschäftigte soll nach dem Willen der Großen Koalition auch über den 31.12.2018 gelten. Es soll nicht zum 1.1.2019 zur 50-Tage-Regelung zurückgekehrt werden. |
Beachten Sie | Die Regelung ist Teil des Qualifizierungschancengesetzes (Referentenentwurf, Abruf-Nr. 204456). Dieses hat das BMAS im September auf den Weg gebracht.
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 837 | ID 45547655