· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Aufforderung zur sofortigen Mieterhöhung ‒ Das Mietrechtsanpassungsgesetz
von Dr. Peter Hoberg
| In Deutschlands Ballungsgebieten sind die Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Um dem entgegenzuwirken, wurde die Mietpreisbremse eingeführt, die besser Mietpreiserhöhungsbremse genannt werden müsste, weil dem Vermieter doch noch eine Miete zugebilligt wird. Die Mietpreiserhöhungsbremse hat sich aber als weitgehend wirkungslos erwiesen. Denn wer mit 100 Mitbewerbern um eine halbwegs bezahlbare Mietwohnung konkurriert, wird den Vermieter wohl kaum mit Fragen nach der Berechtigung der Miethöhe belästigen. Daher will die Politik nachbessern und hat am 17.10.2018 einen Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert (siehe www.iww.de/s2090 ). Haushalte und Unternehmen müssen darauf schnell reagieren. |
Neue Regelungen durch das Mietrechtsanpassungsgesetz
Hauptziel des Mietrechtsanpassungsgesetzes bleibt, den Anstieg der Mieten in den Ballungsgebieten zu bremsen. Daher werden die Voraussetzungen verschärft, unter denen eine Erhöhung zulässig ist. Außerhalb der Ballungsgebiete vertraut man auf Angebot und Nachfrage.
Betroffen sind nach den Plänen erst einmal Wohnungen, die vor dem 1.10.2014 fertig wurden. U. a. muss der Vermieter bei der Wiedervermietung auch angeben, wie hoch die bisherige Miete war. Nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. umfassende Renovierung oder Neuvermietung) ist das nicht nötig. Aber auch hier herrscht hinsichtlich der Gründe Auskunftspflicht.
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