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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Rückführung des Solidaritätszuschlags

    von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin

    | Das Bundeskabinett hat am 21.8.2019 den vom Bundesfinanzminister vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ beschlossen. Damit soll in einem ersten Schritt der Solidaritätszuschlag (Soli) zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen zurückgeführt werden. Die Gesetzesvorlage geht zur Stellungnahme an den Bundesrat. In dem folgenden Beitrag werden Inhalt und Auswirkungen des Gesetzentwurfs näher erläutert. |

     

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    Die Gesetzesvorlage zum Abbau des Solis entspricht exakt dem Wortlaut des von den Koalitionsparteien für die 19. Legislaturperiode geschlossenen Koalitionsvertrags, in dem es heißt:

     

    „Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet.“