· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Bundesregierung hat weitere Entlastungsmaßnahmen beschlossen
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
Außer dem von der Bundesregierung am 16.2.2022 beschlossenen „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise ‒ Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“ (Drucks. 83/22), (siehe dazu Kruhl, AStW 2022, 308 ff., „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“) hat der Koalitionsausschuss der Ampelregierung am 23.2.2022 weitere Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Dazu gehören: Abschaffung der EEG-Umlage, Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags und des Grundfreibetrags, Anhebung der Fernpendlerpauschale und die Unterstützung für Bedürftige und Kinder. |
Die Umsetzung der Entlastungen erfolgt in verschiedenen Gesetzesvorlagen, die jeweils bei den folgenden Maßnahmen benannt sind.
1. Wegfall der EEG-Umlage (§ 61 ff. EEG)
Der Bundestag hat am 28.4.2022 das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ beschlossen (Drucks. 20/1025). Die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Demnach gilt:
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