· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz aus der Sicht des Unternehmers
| In Rekordzeit hat der Gesetzgeber zur Stärkung der Wirtschaft und zur Ankurbelung der Konjunktur in Deutschland wegen der Corona-Krise zahlreiche Steuererleichterungen im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. In den folgenden Passagen werden die interessanten Neuregelungen für Ihre Unternehmens-Mandanten näher beleuchtet. Dazu bieten wir Ihnen auch ein Merkblatt an, dass Sie Ihren Mandanten aushändigen können. |
Grundsatzinformation zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz 2020
Das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, kurz „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“ ist nach verschiedenen Entwürfen und Anpassungen bereits am 1.7.2020 in Kraft getreten.
Investitionsabzugsbetrag ‒ Verlängerung des Investitionszeitraums
Hat ein Mandant in nach dem 31.12.2016 und vor dem 1.1.2018 endenden Wirtschaftsjahren von seinem Gewinn für geplante Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG abgezogen, verlängert sich der dreijährige Investitionszeitraum ausnahmsweise auf vier Jahre (§ 52 Abs. 16 EStG).
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