· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Entlastungen für Bürger und Unternehmen wegen hoher Energiekosten
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
Außer den bisher publizierten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung (s. Kruhl, AStW 2022, 308 ff. und 487 ff.) haben Bundestag und Bundesrat neue Gesetzesvorlagen verabschiedet, um die finanziellen Belastungen für Bürger und Familien durch die hohen Energiekosten abzufedern. Im Einzelnen geht es um: Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale, Gewährung eines Kinderbonus 2022, eine Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen und vergünstigte Tickets für den ÖPNV. Daneben stellt die Bundesregierung für Unternehmen, die infolge des russischen Angriffskriegs von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind, ein KfW-Kreditprogramm für kurzfristige Liquidität und Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme bereit. |
Vorbemerkung
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat zu gravierenden Verwerfungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten geführt. Damit einhergehende steigende Energie- und Rohstoffpreise, unterbrochene Lieferketten und die Auswirkungen der beschlossenen Wirtschaftssanktionen treffen sowohl private Haushalte als auch Unternehmen. Der kräftige Preisanstieg bei Lebensmitteln und Energie mindert die private Kaufkraft und trifft vor allem die schwachen Bevölkerungsgruppen. Außerdem verursacht der starke Anstieg der Energiepreise steigende Kosten in energieintensiven Produktionsprozessen. Deshalb hat die Bundesregierung zielgerichtete und kurzfristig wirksame Maßnahmen beschlossen, um die stark betroffenen und besonders belasteten privaten Haushalte und Unternehmen finanziell wie folgt zu entlasten:
Entlastungen für Bürger und Familien
Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe
Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz ‒ EnergieStSenkG), Drucks. 20/1741, am 19.5.2022 beschlossen. Der Bundesrat hat der Gesetzesvorlage in verkürzter Frist am 20.5.2022 zugestimmt. Das Gesetz ist zum 1.6.2022 in Kraft getreten. Damit werden als Reaktion auf steigende Spritpreise die Energiesteuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe befristet auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie (RL 2003/96/EG des Rates v. 27.10.02 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert. Das bedeutet konkret, dass die Steuersätze für Benzin um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh ‒ was ca. 6,16 ct/kg entspricht ‒ und für Flüssiggas (LPG) und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente um 238,94 EUR/1.000 kg ‒ was ca. 12,66 ct/Liter entspricht ‒ für den Zeitraum vom 1.6. bis 31.8.2022 gesenkt werden.
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