· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Das Bundeskabinett hat am 19.9.2018 den „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ beschlossen (BR-Drucks. 470/18). Mit diesem Regelungsentwurf sollen die im Rahmen der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive vorgesehenen steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment umgesetzt werden. Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau in § 7b EStG (neu) vor. Diese Maßnahme soll vorwiegend private Investoren anregen, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren. In dem folgenden Beitrag wird auf den wesentlichen Inhalt des Referentenentwurfs eingegangen. |
Was steht im Koalitionsvertrag?
Der von den Regierungsparteien für die 19. Legislaturperiode abgeschlossene Koalitionsvertrag enthält unter dem Stichwort „Wohnraumoffensive“ u. a. folgenden Passus: „Wir schaffen insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize. Dazu werden wir eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung einführen. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung über 4 Jahre 5 % pro Jahr.“
Zum Inhalt des Referentenentwurfs
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„§ 7bSonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
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