· Fachbeitrag · Gesetzliche Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2020
Investitionsabzugsbetrag ‒ Neuregelungen in der Praxis
Bei der Bearbeitung der Steuererklärungen oder bei Betriebsprüfungen steht der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG häufig im Fokus der Sachbearbeiter und Prüfer der Finanzämter. Hier zwei gesetzliche Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2020, die in der Praxis bisher wenig Beachtung gefunden haben. |
Investitionsabzugsbetrag bei Personengesellschaft: Bisherige Rechtslage
Mit Beschluss vom 15.1.2017 (VI R 44/16) hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass es für den Abzug des Investitionsabzugsbetrags unschädlich ist, wenn der Investitionsabzugsbetrag für geplante Investitionen bei einer Personengesellschaft vom Gesamthandsvermögen abgezogen wird und die Investition letztlich innerhalb des vorgeschriebenen Investitionszeitraums von einem Gesellschafter der Personengesellschaft vorgenommen und in seinem Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird.
Das Bundesfinanzministerium hat diese von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in allen noch offenen Fällen anerkannt (BMF 26.8.19, IV C 6 ‒ S 2139-b/07/10002-02).
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