· Fachbeitrag · Gleichlautende Erlasse der Oberfinanzdirektionen
Anwendung von § 6a GrEStG bei der Umstrukturierung von Konzernen
| Nachdem der BFH in sieben Urteilen vom 21. und 22.8.2019 zu grunderwerbsteuerlichen Sachverhalten in Konzernen urteilte, wurde nun in gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich Stellung dazu genommen, welche Besonderheiten bei der Grunderwerbsteuer im Konzern im Falle einer Verschmelzung, einer Abspaltung oder einer Teilbetriebsausgliederung zu beachten sind. |
Der BFH hatte sich in diversen Urteilen zur Anwendung des § 6a GrEStG geäußert. Im Einzelnen waren dies:
- BFH 21.8.2019, II R 15/19, II R 50/13, BStBl II 20, 329 (Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft (hier: GmbH) auf eine natürliche Person als herrschendes Unternehmen, welche die Anteile im Privatvermögen hielt (Herrschendes Unternehmen; Nachbehaltensfrist)
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