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  • · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

    | Die Bundesregierung hat am 31.7.2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Die Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht war zunächst im Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vorgesehen. Die Maßnahme erfolgt nunmehr in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren. |

     

    Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

     

    • Absenkung der 95 %-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 %,