· Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Erlasse zur Grunderwerbsteuer an aktuelle Rechtsprechung angepasst
Die Länder haben ihre Erlasse zur Grunderwerbsteuer an die Rechtslage ab dem 1.7.2021 angepasst und die gleich lautenden Erlasse zur Anwendung des § 6a GrEStG aufgrund der Entscheidung des BFH vom 28.9.2022 (II R 13/20) überarbeitet. |
Die gleich lautenden Erlasse gehen auf die ab 1.7.2021 geltende Rechtslage sowie die neuere BFH-Rechtsprechung ein. Sie erörtern
- die Auswirkungen des neuen § 1 Abs. 2b GrEStG,
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