· Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Maklergebühr als Gegenleistung?
Einer Verfügung kann hinsichtlich der Grunderwerbsteuer zu dieser Neuregelung Folgendes entnommen werden:
- Wenn nunmehr jede Vertragspartei zur Entrichtung der hälftigen Maklerprovision verpflichtet ist, tilgt grundsätzlich jeder seine eigene Verbindlichkeit gegenüber dem Makler.
- Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöht sich deshalb „nicht“.
- Denkbar ist die Erhöhung der Bemessungsgrundlage zur Grunderwerbsteuer nur, wenn sich der Käufer der Immobilie im Notarvertrag dazu verpflichtet, die hälftige Maklerprovision für den Veräußerer zu übernehmen.
Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 127 | ID 47915301