· Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Minderung der Grunderwerbsteuer um Instandhaltungsrückstellung
von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg
| Der Erwerber einer Immobilie kann unter bestimmten Umständen die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer um die anteilig auf den Veräußerer entfallende Instandhaltungsrückstellung mindern. Voraussetzung hierfür ist, dass bestimmte bundeseinheitlich abgestimmte Vorgaben im Notarvertrag eingehalten werden. Die anderslautende bisherige Rechtsprechung sowie ein Revisionsverfahren stehen dem nicht entgegen. In einer internen Verfügung hat die Verwaltung hierzu Stellung bezogen. |
Grundsätze zur Instandhaltungsrückstellung
Beantragt der Käufer einer Immobilie die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer um anteilig auf den Veräußerer der Immobilie entfallende Instandhaltungsrückstellungen (auch als Instandhaltungsrücklage bezeichnet), lehnt das FA die steuermindernde Berücksichtigung derzeit in der Regel ab.
Als Begründung führen die Sachbearbeiter in den Finanzämtern insbesondere folgende Argumente an:
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