· Nachricht · Grunderwerbsteuerbefreiung
Grundstückskaufrechtsvermächtnisse
| Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Frage der Grunderwerbsteuerpflicht für ein Kaufrechtsvermächtnis teilweise geändert. Es wird nicht mehr daran festgehalten, dass jeglicher Erwerb eines Grundstücks aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Die OFD NRW erklärt in einer aktuellen Verfügung die neue Sichtweise des BFH und die Unterscheidung in Kaufrechtsvermächtnis und Grundstücksvermächtnis. |
Fundstelle
- OFD NRW, Vfg. v. 22.10.20, S 4505-3-V A 6
Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 45 | ID 47021991