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  • · Nachricht · Grundsteuerreform

    Erklärungspflicht ab 1.7.2022

    Zur Umsetzung der Grundsteuerreform sind Eigentümer von in Deutschland belegenen Grundstücken ab dem 1.7.2022 dazu verpflichtet, eine Erklärung zur Neubewertung der Grundstückswerte und zur Ermittlung der Grundsteuer ans Finanzamt zu übermitteln. Die Erklärung ist in elektronischer Form über das Portal ELSTER zu übermitteln und muss bis spätestens 31.10.2022 beim Finanzamt eingehen.

     

     

    Das Niedersächsische Finanzministerium wies in einer Pressemitteilung vom 3.2.2022 darauf hin, dass in der Erklärung lediglich folgende Angaben zu machen sind: Adresse und Flächengröße des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen.


    PRAXISTIPP | Nach derzeitiger Rechtslage dürfen beim Ausfüllen dieser elektronischen Erklärung nur Steuerberater helfen, nicht dagegen Lohnsteuerhilfevereine.


    Quelle: Ausgabe 04 / 2022 | Seite 294 | ID 48085460

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