· Fachbeitrag · Haushaltsrecht
Gesetzgeber beschließt Gas- und Strompreisbremsen
von OAR i.R. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
Bundestag und Bundesrat haben die sog. Gas- und Strompreisbremsen beschlossen, mit denen private Verbraucher und Unternehmen wegen der hohen Energiepreise entlastet werden. |
1. Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften(Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz ‒ EWPBG)
Bundestag und Bundesrat haben den „Gesetzentwurf zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften“ am 15.12.2022 (Drucks. 20/4683) bzw. 16.12.2022 (Drucks. 662/22) verabschiedet. Das Gesetz ist inzwischen im BGBl, 2560 verkündet worden. Danach wird der Gaspreis ab März 2023 ‒ rückwirkend ab Januar 2023 ‒ bis April 2024 subventioniert. Im März 2023 ist somit mit einer dreifachen monatlichen Entlastung zu rechnen.
1.1 Regelung für private Haushalte und kleinere Unternehmen
Nach der beschlossenen Regelung wird der Gaspreis für private Haushalte und kleinere Unternehmen, die einen Jahresverbrauch von 1,5 Mio. kWh pro Jahr nicht überschreiten, auf 12 Cent brutto pro kWh für 80 % des Jahresverbrauchs vom Vorjahr (Basisverbrauch) gedeckelt. Für die übrigen 20 % des Verbrauchs muss der vertragsgemäße Preis bezahlt werden, um den Anreiz zum Energiesparen zu erhalten. Für Fernwärme beträgt der garantierte Bruttopreis 9,5 Cent pro kWh für 80 % des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs. Für Verbräuche oberhalb dieses Kontingents gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
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