· Fachbeitrag · Hilfe für die Praxis
Änderung einer Lohnsteuer-Anmeldung: So funktioniert das
In der Praxis tauchen immer wieder Fragen auf, ob und wann eine Lohnsteuer-Anmeldung zuungunsten oder zugunsten eines Arbeitgebers geändert werden darf. Die Steuerspielregeln gehen auf die BFH-Rechtsprechung zurück. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Grundsätze zur Änderung von Lohnsteuer-Anmeldungen. |
Änderungsbedarf bei Lohnsteuer-Anmeldungen 2020 kann sich für Arbeitgeber insbesondere ergeben, wenn 2021 Zahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz für 2020 als steuerfreie Entschädigung nach § 3 Nr. 25 EStG gewährt werden oder die Entschädigung abgelehnt wird.
Änderung einer Lohnsteuer-Anmeldung zuungunsten
Eine Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung zuungunsten des Arbeitgebers ist selbst nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung möglich, wenn die Lohnsteuer-Anmeldung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 2 Satz 1 AO steht (BFH, 30.10.08, VI R 10/05).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig