· Nachricht · Hochwasserhilfen
Steuererleichterungen beantragen
| Steuerzahler in Hessen, die Opfer aufgrund des Hochwassers im Januar und Februar 2021 wurden, profitieren auf Antrag von zahlreichen Steuererleichterungen. Neben zinslosen Stundungen oder der Zurückstellung von Vollstreckungsmaßnahmen werden auch Sonderabschreibungen oder außergewöhnliche Belastungen für die Beschaffung existenziell notwendiger Gegenstände wie Hausrat oder Kleidung gewährt. |
Fundstelle
- Hessisches Ministerium der Finanzen 9.2.21
Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 261 | ID 47268241