· Fachbeitrag · Höfeordnung ab 2025
Bundesregierung äußert sich zur Änderung der Höfeordnung
Details zur Änderung der Höfeordnung und der Verfahrensordnung für Höfesachen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14010) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13830). Die Fraktion hatte sich darin nach einem inzwischen verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/12788) erkundigt. Die Höfeordnung gilt als partielles Bundesrecht in vier Bundesländern und regelt das Anerbenrecht. |
Die Bundesregierung führt in der Antwort u. a. aus, dass es trotz des vom Entwurf verfolgten pauschalierenden Ansatzes möglich sei, „regionale und individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen“. So sei es laut § 12 Abs. 2 Satz 3 HO möglich, „bei Besonderheiten des Einzelfalls, die im Hofeswert nicht oder ungenügend zum Ausdruck kommen, auf Verlangen Zuschläge oder Abschläge nach billigem Ermessen zu machen“.
Fundstelle
- Deutscher Bundestag 12.12.24, hib 862/2024