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  • · Fachbeitrag · Im Fokus der Finanzverwaltung

    Das weiß das Finanzamt von Influencern

    Social-Media-Akteure, auch als Influencer bezeichnet, rücken in letzter Zeit verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung. Das ist nicht verwunderlich, weil Influencer als Träger für Werbung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen zum Teil hohe steuerpflichtige Einnahmen durch ihre Tätigkeit in sozialen Netzwerken generieren. Was aber weiß das Finanzamt über Influencer?

     

    Anhaltspunkte für Social-Media-Tätigkeit aus Gründerfragebogen

    Den ersten Anhaltspunkt dafür, dass ein Steuerzahler, der eine selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anmeldet, Influencer sein könnte, sind die Angaben im Gründerfragebogen. In der Regel geben Influencer an, eine journalistische oder redaktionelle Tätigkeit auszuüben. Hellhörig dürften die Sachbearbeiter in den Finanzämtern werden, wenn zur selbstständigen Tätigkeit folgende Angaben gemacht werden: Online-Blog, Online-Werbung oder Online-Dienstleistungen.


    PRAXISTIPP | Um Influencer frühzeitig zu identifizieren und deren Steuerbescheide zur Vorbereitung einer späteren Prüfung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu erlassen, bedienen sich speziell geschulte Beamte bestimmter Internetforen. Ziel ist es, möglichst viele Informationen über die Verdienstquellen von Influencern zu sammeln.