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  • · Nachricht · Insolvenzrecht

    Vergütungsansprüche des ArbN in der Freistellungsphase bei Insolvenz des ArbG

    In der Blockaltersteilzeit sind Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers in der Freistellungsphase, die für seine vor Insolvenzeröffnung geleistete Arbeit geschuldet sind, als Insolvenzforderungen zu qualifizieren.

     

     

    So entschied es das LAG Rheinland-Pfalz. Diese Ansprüche können in einem Insolvenzplanverfahren nach Verfahrensaufhebung nur noch in Höhe der im Insolvenzplan festgelegten Planquote durchgesetzt werden.

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 47711092