· Fachbeitrag · Internationales Steuerrecht
Anwendung der Rückfallklausel im Zusammenhang mit der niederländischen 30 %-Regelung fragwürdig
Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben nach nationalem niederländischem Steuerrecht 30 % des Arbeitslohns eines Arbeitnehmers steuerfrei. Handelt es sich bei solchen Arbeitnehmern um in Deutschland ansässige Personen, enthält das Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande in Artikel 22 Abs. 1 Buchst. a eine Rückfallklausel (sog. Subject-to-tax-Klausel). Diese Klausel sieht einen Besteuerungsrückfall an den Ansässigkeitsstaat Deutschland vor, wenn in den Niederlanden Einkünfte nicht tatsächlich besteuert werden. |
Nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung ist aufgrund der 30 %-Regelung keine Besteuerung in den Niederlanden erfolgt. Der Anwendungsbereich der Rückfallklausel ist danach eröffnet.
PRAXISTIPP | Sollte das Finanzamt bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer, bei dem in den Niederlanden 30 % seines Gehalts nicht besteuert wurden, die Rückfallklausel anwenden, empfiehlt sich ein Einspruch, denn beim Finanzgericht Düsseldorf ist derzeit ein Klageverfahren anhängig, in dem die Anwendung der Rückfallklausel im Zusammenhang mit der 30 %-Regelung strittig ist. Einer Verfügung zufolge können Einsprüche mit Zustimmung des Einspruchsführers aus Zweckmäßigkeitsgründen nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen. |