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Keine Vorabpauschale 2021 für Fondsanleger
| Seit 1.1.2018 müssen Fondsanleger für ganz oder teilweise thesaurierende Fonds jedes Jahr eine sogenannte Vorabpauschale versteuern. Die Höhe dieser Vorabpauschale wird ermittelt, indem 70 % des Basiszinses der Bundesbank mit dem Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn multipliziert wird. Für das Steuerjahr 2021 müssen Fondsanleger keine Vorabpauschale versteuern. Hintergrund: Der Basiszins für 2020 ist negativ, nämlich ‒ 0,45 %. |
Fundstelle
- BMF 6.1.21, IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :004, iww.de/astw, Abruf-Nr. 220714
Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 260 | ID 47268240