· Fachbeitrag · Kindergeld
Erstattung von Kindergeld für den Geburtsmonat setzt Sozialleistungen für Folgemonat(e) voraus
| Für den Monat der Geburt eines Kindes kann das Kindergeld grundsätzlich nur dann an den Sozialleistungsträger erstattet werden, wenn sich der Berechtigte mindestens auch im Folgemonat noch im Sozialleistungsbezug befindet. |
Sachverhalt
Der Kläger erhielt für sich und seine Familie bis einschließlich Mai 2015 Sozialleistungen vom Jobcenter, ab Juni 2015 nicht mehr.
Für Mai 2015 machte das Jobcenter für die in diesem Monat geborenen Zwillinge einen Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i. V. m. §§ 103, 104 SGB X geltend, dem die Familienkasse entsprach.
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