· Fachbeitrag · Mietrecht
Mietkaution ‒ Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Bei Abschluss eines Mietvertrags für eine Wohnung oder im Rahmen eines gewerblichen Mietvertrags verlangt der Vermieter in der Regel eine Mietsicherheit in Form einer Kaution. Diese dient dem Vermieter als Absicherung seiner Forderungen gegenüber dem Mieter. Andererseits hat der Mieter das Interesse, dass die spätere Rückzahlung der geleisteten Kaution gesichert ist. Die Konditionen für derartige Kautionen sind bei privaten und gewerblichen Mietverhältnissen unterschiedlich. Der folgende Beitrag gibt dazu einen Überblick. |
Die Kaution beim privaten Mietverhältnis
Die Vorschriften des BGB zum Mietrecht stellen in erster Linie Schutzmaßnahmen für Wohnungsmieter vor willkürlichen Maßnahmen des Vermieters dar. Insoweit wird im Mietrecht des BGB vornehmlich Wohnraummieterschutzrecht gesehen. Begründet wird dies damit, dass sich ein Mieter meistens in einer sozial schwächeren Position gegenüber dem Vermieter befindet. Die im BGB für Mietsicherheiten festgelegte Regelung hat folgenden Wortlaut:
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