· Fachbeitrag · Mietrecht
Schadenersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter
| Das Vermieten von Wohnraum muss nicht nur Freude machen. Verlässt der Mieter eine beschädigte Wohnung, droht schnell ein großer Schaden. Damit die Wohnung weiter vermietet werden kann, muss der Vermieter in solchen Fällen häufig in Vorlage für die Schadensbeseitigung treten und läuft gelegentlich auch seinem Ersatzanspruch hinterher. Unter welchen Voraussetzungen der Vermieter gegenüber dem Mieter Schadenersatzansprüche geltend machen kann, war nun Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des BGH, der nicht nur die rechtlichen Grundlagen geklärt, sondern auch eine bislang sehr kontrovers diskutierte Rechtsfrage entschieden hat. |
Sachverhalt
Der Kläger hatte dem Beklagten von 2004 bis Mitte Januar 2012 eine Wohnung zur Miete überlassen. Am 25.2.2012 gab der Beklagte dem Kläger die Wohnung zurück. Mitte März 2012 machte der Kläger gegenüber dem Beklagten Schadenersatz geltend. Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
- Beseitigung von Schimmelbefall in mehreren Räumen aufgrund mangelhafter Lüftung: 2.760 EUR;
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