· Fachbeitrag · Neue Spielwiesen der Außenprüfer
Virtuelle Währung im Privatvermögen im Fokus der Finanzverwaltung
| Sachbearbeiter und Prüfer der Finanzämter werden von den übergeordneten Behörden sensibilisiert, bei Bearbeitung der Steuererklärungen oder bei Außenprüfungen nach Einnahmen im Privatvermögen aus virtuellen Währungen Ausschau zu halten. Der folgende Beitrag soll Sie als Steuerberater für diese steuerlich komplizierte Thematik sensibilisieren. |
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Unter virtueller Währung versteht man die digitale Darstellung eines Werts, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und der auf elektronischem Weg übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann. |
Virtuelle Währungen, nach denen Sachbearbeiter und Prüfer im Privatvermögen ihres Mandanten Ausschau halten sollen, sind insbesondere
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