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  • · Fachbeitrag · OFD-Verfügung

    Vermietung von Zimmern bzw. Wohnungen an Feriengäste durch Landwirte

    | Die OFD Frankfurt/Main hat in der Verfügung vom 5.2.2019 (S 2230 A - 008 - St 216) die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern bzw. Ferienwohnungen an Feriengäste durch Land- und Forstwirte erörtert (Urlaub auf dem Bauernhof). |

     

    Gewerbebetrieb

    Entsprechende Erträge gehören gem. R 15.5 Abs. 13 EStR zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn

    • vier oder mehr Zimmer oder sechs oder mehr Betten zur Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden oder zwar weniger als vier Zimmer oder weniger als sechs Betten zur Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden, aber außer dem Morgenfrühstück mindestens eine Hauptmahlzeit gewährt wird.