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Muss der Arbeitgeber für Quarantäne ohne Corona-Infektion während des Urlaubs Urlaubstage nachgewähren?
Erkranken Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden nach § 9 BUrlG die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht auf den Urlaub angerechnet. Was aber geschieht, wenn bei einem Angestellten, der gerade Urlaub hatte, Quarantäne wegen COVID-19 angeordnet wurde? Müssen die Urlaubstage nachträglich gewährt werden? Während das LAG Köln dies z. B. verneint hat, hat zuletzt dies das LAG Hamm bejaht. Nun hat das BAG die Fragestellung dem EuGH zur Klärung vorgelegt. |
In beiden Fällen mussten sich die klagenden Arbeitnehmer während ihres Urlaubs jeweils als Kontaktperson ersten Grades zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in eine behördlich angeordnete häusliche Isolierung begeben. Ohne selbst infiziert gewesen zu sein, machten sie geltend, dass die Situation bei einer Quarantäneanordnung mit der einer krankheitsbedingten AU vergleichbar sei und die Arbeitgeber ihnen deshalb Urlaubstage nachgewähren müssten.
Fundstelle
- LAG Köln 13.12.21, 2 Sa 488/21
- LAG Hamm 27.1.22, 5 Sa 1030/21
- BAG 16.8.22, 9 AZR 76/22, Abruf-Nr. 230781