· Fachbeitrag · Reform des EU-Mehrwertsteuersystems
Quick Fixe 01: Konsignationslager
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Insgesamt gehen jedes Jahr mehr als 150 Mrd. EUR an Mehrwertsteuern verloren. Allein der grenzüberschreitende Betrug verursacht jährliche Mehrwertsteuereinbußen von rund 50 Mrd. EUR und damit 100 EUR pro EU-Bürger. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen haben derzeit um 11 % höhere Kosten für die Vorschrifteneinhaltung als nur im Inland tätige Unternehmen (vgl. ASR 03/2018, 210). Diese Schwachstellen sollen mit Sofortmaßnahmen behoben werden. Mit Art. 17a (neu) MwStSystRL wird erstmalig eine Regelung für Konsignationslager eingeführt. |
Derzeitige Regelung
Das Konzept des Konsignationslagers bezieht sich auf einen Sachverhalt, bei dem zum Zeitpunkt der Beförderung der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat der Lieferer bereits die Identität des Erwerbers kennt, an den diese Gegenstände zu einem späteren Zeitpunkt und nach ihrer Ankunft im Bestimmungsmitgliedstaat geliefert werden (vgl. Richtlinie hinsichtlich bestimmter Harmonisierungs- und Vereinfachungsregeln des Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten, Ziffer 5).
Derzeit führt dies zu einer angenommenen Lieferung (im Abgangsmitgliedstaat der Gegenstände) und einem angenommenen innergemeinschaftlichen Erwerb (im Ankunftsmitgliedstaat der Gegenstände), gefolgt von einer „inländischen“ Lieferung im Ankunftsmitgliedstaat, und erfordert, dass der Lieferer in diesem Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert ist:
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