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  • · Fachbeitrag · Rund ums Namensrecht

    Influencer, Promis und Profisportler: Steuerliche Chancen und Risiken

    von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg

    Bei der steuerlichen Behandlung von Influencern schien bisher eigentlich schon alles geregelt und geklärt. Doch aktuell tauchen neue steuerliche Fragen auf, speziell, wann der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts des Influencers entsteht und ob es beim Wegzug ins Ausland im Rahmen der Aufgabe des Betriebs zu einer Besteuerung der stillen Reserven des Namensrechts kommen kann. Hier die wichtigsten Infos zu diesem brisanten Thema.

     

    Grundsätze zum kommerzialisierbaren Teil des Namensrechts

    Ausgangspunkt für die steuerlichen Chancen und Risiken bezogen auf das Namensrecht eines Influencers ist ein Urteil des BFH vom 12.6.2019 (X R 20/17). Die Richter des BFH vertraten hier Folgendes:

     

    • Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts eines Influencers ist steuerlich als immaterielles Wirtschaftsgut einzustufen.