· Fachbeitrag · Rund ums Namensrecht
Influencer, Promis und Profisportler: Steuerliche Chancen und Risiken
von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg
Bei der steuerlichen Behandlung von Influencern schien bisher eigentlich schon alles geregelt und geklärt. Doch aktuell tauchen neue steuerliche Fragen auf, speziell, wann der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts des Influencers entsteht und ob es beim Wegzug ins Ausland im Rahmen der Aufgabe des Betriebs zu einer Besteuerung der stillen Reserven des Namensrechts kommen kann. Hier die wichtigsten Infos zu diesem brisanten Thema. |
Grundsätze zum kommerzialisierbaren Teil des Namensrechts
Ausgangspunkt für die steuerlichen Chancen und Risiken bezogen auf das Namensrecht eines Influencers ist ein Urteil des BFH vom 12.6.2019 (X R 20/17). Die Richter des BFH vertraten hier Folgendes:
- Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts eines Influencers ist steuerlich als immaterielles Wirtschaftsgut einzustufen.
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