· Fachbeitrag · Schwerpunkt Reform des EU-Mehrwertsteuersystems
Geplante Neuregelung eines Konsignationslagers
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Mit Art. 17a (neu) MwStSystRL soll erstmalig eine Regelung für Konsignationslager eingeführt werden. |
Begriff des Konsignationslagers
Die Konsignationslagerregelung besteht darin, dass ein Lieferer Gegenstände einem bekannten Erwerber überlässt, ohne zunächst das Eigentum an den Gegenständen zu übertragen. Der Erwerber hat das Recht, die Gegenstände nach Belieben aus dem Lager des Lieferers zu entnehmen. Zu diesem Zeitpunkt findet eine Lieferung von Gegenständen statt.
Bei inländischen Sachverhalten ist die Anwendung dieses Modells mit keinen speziellen Problemen verbunden.
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