· Fachbeitrag · Sonderausgabenabzug
Keine Kinderbetreuungskosten bei steuerfreien Kindergartenzuschüssen?
| In der Praxis war es seit Langem fraglich, ob Eltern für ihr Kind einen Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten geltend machen dürfen, wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Betreuung nach § 3 Nr. 33 EStG ganz oder teilweise steuerfrei erstattet. Ein Urteil des Finanzgerichts Köln verneint diese Frage. Hier die wichtigsten Infos, wie Sie betroffene Mandanten hinsichtlich dieser Problematik steueroptimal beraten können. |
Grundsätze zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten
Eltern dürfen Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, maximal in Höhe von 4.000 EUR je Kind und Jahr als Sonderausgaben geltend machen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Kind gehört zum Haushalt der Eltern.
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