· Fachbeitrag · Sozialrecht
Kein Gründungszuschuss bei Vollzeitbeschäftigung
| Neben einer abhängigen Beschäftigung als Softwareentwickler in Vollzeit ist kein Raum für eine selbstständige Tätigkeit in Vollzeit. |
Sachverhalt
Der Kläger ‒ ein Dipl.-Ing. ‒ beantragte nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes 2009 erfolgreich einen Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Softwareentwickler, wobei er die künftige Arbeitszeit mit ca. 40 Wochenstunden angab.
Zeitgleich gründete er zusammen mit anderen Personen ein Unternehmen, das ebenfalls im Bereich der Softwareentwicklung tätig war. Einige Monate später schloss er mit diesem Unternehmen einen Arbeitsvertrag, wonach er als operativer Leiter 5.500 EUR pro Monat erhalten und 40 Stunden pro Woche arbeiten sollte. Erst 2014 erfuhr die Beklagte davon. Gegen die sodann erfolgte Rückforderung des Gründungszuschusses wehrte sich der Dipl.-Ing. erfolglos.
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