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Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021
| Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für 2021 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2021 jährlich 58.050 EUR. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 64.350 EUR pro Jahr. |
Fundstelle
- Bundesregierung online
Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 943 | ID 46972916