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Künstlersozialabgabe bleibt auch im Jahr 2022 bei 4,2 %
Im Jahr 2022 beträgt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 %. Das ergilt sich aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 vom 13.9.2021. |
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,2 %. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Fundstelle
- Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022, BGBl., iww.de/astw, Abruf-Nr. 224899