· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Sachbezugswerte 2022 veröffentlicht
Am 26.11.2021 hat der Bundesrat der „Zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ für das Jahr 2022 zugestimmt. |
In dieser Verordnung sind folgende Sachbezugswerte für 2022 enthalten:
- Sachbezug für Verpflegung: Der Monatswert beträgt 270 EUR, der Sachbezug für ein Frühstück 1,87 EUR und für ein Mittag- oder Abendessen jeweils 3,57 EUR.
- Sachbezug für Unterkunft für das Jahr 2022: Der Sachbezugswert für Unterkunft beträgt 241 EUR.
Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 127 | ID 47915300