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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Sachbezugswerte 2022 veröffentlicht

    Am 26.11.2021 hat der Bundesrat der „Zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ für das Jahr 2022 zugestimmt.

     

    In dieser Verordnung sind folgende Sachbezugswerte für 2022 enthalten:

     

    • Sachbezug für Verpflegung: Der Monatswert beträgt 270 EUR, der Sachbezug für ein Frühstück 1,87 EUR und für ein Mittag- oder Abendessen jeweils 3,57 EUR.
    • Sachbezug für Unterkunft für das Jahr 2022: Der Sachbezugswert für Unterkunft beträgt 241 EUR.
    Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 127 | ID 47915300

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