· Nachricht · Staatliche Förderung
50 Mio. EUR für klimafreundliche Handwerksfahrzeuge
| Handwerksbetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen können noch bis zum 14.9.2020 staatliche Zuschüsse für den Kauf von Elektro-Nutzfahrzeugen beantragen. Steuerlich winkt hier nach R 6.5 Abs. 2 EStR ein Wahlrecht. Die Zuschüsse sind entweder in voller Höhe als Betriebseinnahme zu erfassen und zu versteuern oder es werden die Anschaffungskosten für die Investitionen in Elektro-Nutzfahrzeuge in Höhe des staatlichen Zuschusses gekürzt. |
Fundstelle
- Bundesregierung, Online-Meldung v. 8.4.20
Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 776 | ID 46843656