15.05.2024 · Fachbeitrag · StBVV und E-Rechnung
Muss sich der Steuerberater die Zustimmung zur E-Rechnung von allen Mandanten einholen?
| Der Steuerberater kann die Vergütung nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Die Berechnung ist vom Steuerberater zu unterzeichnen oder vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers in Textform zu erstellen (§ 9 Abs. 1 StBVV). Das heißt, nur eine vom Steuerberater unterschriebene Rechnung, die es bei der ab dem 1.1.2025 geltenden Regelung über die E-Rechnung aber nicht mehr gibt, bewirkt eine wirksame Forderung. Allerdings kann der Mandant einem Verzicht zustimmen. Die aber muss der Berater vorab einholen – ein erheblicher Aufwand, wenn man dies nicht schon über den Steuerberatungsvertrag geregelt hat. Offenbar wollen die Berufskammern aber hierauf reagieren. |
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