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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen 2020

    Wichtige Steueränderungen: Mindestlohn

    | Attraktive Mindestvergütung für Auszubildende. |

     

    Zehntausende Azubis dürfen sich über eine bessere Bezahlung freuen. Denn der Bundestag hat am 24.10.2019 die Reform des Berufsbildungsgesetzes beschlossen, die unter anderem einen Mindestlohn für Auszubildende ins Gesetz schreibt.

     

    Ab dem 1.1.2020 wird eine Mindestvergütung für Auszubildende unmittelbar im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Die Höhe der Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr steigt vom 1.1.2020 bis zum 1.1.2023 schrittweise an und wird ab dem 1.1.2024 auf der Grundlage der durchschnittlichen Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen angepasst werden. Mit fortschreitender Berufsausbildung wird die Mindestvergütung durch einen Aufschlag ergänzt, der dem Beitrag des Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung angemessen Rechnung trägt. So steigen die Bezüge im zweiten Ausbildungsjahr um 18 %, im dritten Ausbildungsjahr um 35 % und im vierten Ausbildungsjahr um 40 % gegenüber dem jeweiligen Betrag des ersten Lehrjahres. Natürlich haben tarifvertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütungen Vorrang vor der Mindestvergütung (§ 17 BBiG, eingefügt mit dem „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“).