· Fachbeitrag · Steueränderungen 2020
Wichtige Steueränderungen: Sachbezug
| Steuervorteil für Mitarbeiterwohnungen des Arbeitgebers. |
Die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seinen Wohnraum gehören grundsätzlich zu den steuerlich nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG). Deshalb sind Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum gewährt, als Sachbezug zu versteuern (§ 19 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG).
Die Mietvorteile aus der verbilligten oder kostenlosen Arbeitgeberwohnung sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort (ortsüblicher Mietwert) zu bewerten (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG).
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