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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen 2020

    Wichtige Steueränderungen: Verdienst

    | Der Mindestlohn wird erhöht. |

     

    Seit 2015 gilt branchenunabhängig ein gesetzlicher Mindestlohn. In den Jahren 2017 und 2018 betrug er 8,84 EUR und im Jahre 2019 9,19 EUR brutto pro Zeitstunde. Der Mindestlohn soll verhindern, dass Arbeitnehmer zu Löhnen beschäftigt werden, die unangemessen sind und den elementaren Gerechtigkeitsanforderungen nicht genügen.

     

    Zum 1.1.2020 steigt der Mindestlohn um 16 Cent auf 9,35 EUR je Zeitstunde. Die Steigerung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung („Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung“ vom 13.11.2018).