· Fachbeitrag · Steueränderungen
Neuregelung zu Fahrtkosten in 2021
| Im Jahr 2021 treten verschiedene Neuregelung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrtkosten im Rahmen einer Behinderung ein. |
Behinderung: Gesetzliche Fahrtkostenpauschale ab 2021
Steuerzahler mit einem bestimmten Grad der Behinderung bzw. mit bestimmten Merkzeichen durften bereits bisher Aufwendungen für Privatfahrten neben dem Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen.
Außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art bedeutet, dass diese Fahrtkosten sich steuerlich nur auswirken, wenn sie über der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG liegen.
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